Wer neue Fenster oder Türen kauft, kann in 2026 erhebliche staatliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite erhalten. Doch Förderanträge müssen vor der Beauftragung gestellt werden. Wir erklären, wie es geht.
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen – und der Staat fördert sie entsprechend. Neue Fenster und Außentüren gelten als sogenannte „Einzelmaßnahmen“ und sind über mehrere Programme sowohl bei der KfW als auch beim BAFA förderfähig. Die Förderung hat sich in 2025/2026 nochmals verbessert – hier ist der aktuelle Stand.
⚠️ Wichtige Grundregel: Der Förderantrag muss vor Beauftragung des Handwerksbetriebs gestellt werden. Wer erst bestellt und dann die Förderung beantragt, verliert seinen Anspruch. Dies gilt ausnahmslos für alle hier genannten Programme.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Das Hauptprogramm
Das BEG-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums ist seit 2021 das zentrale Instrument für Sanierungsförderung in Deutschland. Für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch ist der BEG Einzelmaßnahmen-Zweig relevant, der über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt wird.
Was wird gefördert?
- Austausch von Fenstern und Außentüren mit verbesserter Wärmedämmung
- Rollläden mit Automatisierung (sofern kombiniert mit Fenstermaßnahme)
- Einbruchschutz-Nachrüstung (über separates KfW-Programm 455)
Technische Mindestanforderungen Fenster (Stand 2026)
- Uw-Wert (Fenster gesamt): ≤ 0,95 W/(m²K)
- Ug-Wert (nur Glas): ≤ 0,6 W/(m²K)
- Für Haustüren: UD-Wert ≤ 1,3 W/(m²K)
Überblick: Förderprogramme 2026
| Programm | Förderhöhe | Antragsweg | Für wen? |
|---|---|---|---|
| BEG EM (BAFA) Grundförderung | 15 % der förderfähigen Kosten | Online bei BAFA vor Auftrag | Alle Eigentümer |
| BEG EM (BAFA) + iSFP-Bonus | +5 % (gesamt 20 %) | Wie oben, mit iSFP-Nachweis | Mit Sanierungsfahrplan |
| KfW 261 Bundeskredit | Zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € + Tilgungszuschuss | Über Hausbank, vor Auftrag | Alle Eigentümer |
| KfW 455 Einbruchschutz | Zuschuss bis 1.600 € (20 % der Kosten) | Online bei KfW, vor Auftrag | Privatpersonen |
| Bayern: KfW-Ergänzung (BayFEI) | Zusatzkredite je nach Programm | Über LfA Bayern | Bayern-spezifisch |
Der iSFP-Bonus – Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem zertifizierten Energieberater erstelltes Dokument, das die optimale Reihenfolge und Kombination aller Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude beschreibt. Wer über einen gültigen iSFP verfügt und Maßnahmen daraus umsetzt, erhält 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung – also insgesamt 20 % statt 15 %.
Der iSFP kostet je nach Gebäudegröße 800 bis 1.500 Euro, ist aber seinerseits zu 80 % über BAFA förderfähig. Bei größeren Sanierungsvorhaben (mehrere Fenster plus Dämmung oder Heizung) amortisiert sich der Mehraufwand schnell.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie richtig
- Energieberater beauftragen (für BEG verpflichtend – ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme bestätigen)
- Angebot einholen – noch kein Auftrag erteilen
- Antrag stellen – online auf bafa.de oder kfw.de, mit Angabe der geplanten Maßnahme und des Energieberaters
- Zusage abwarten – in der Regel innerhalb weniger Wochen; bei BAFA gilt „Antragsdatum“ als ausreichend
- Auftrag erteilen und Maßnahme durchführen lassen
- Verwendungsnachweis einreichen – mit Rechnung, Fachunternehmererklärung und ggf. Bestätigung des Energieberaters
- Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto
ℹ️ Förderfähige Kosten: Gefördert werden Materialkosten und Arbeitskosten. Die förderfähigen Kosten sind bei Einzelmaßnahmen auf 60.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Bei einem Einfamilienhaus mit 10 Fenstern und einem Gesamtauftragswert von 15.000 € wäre der Zuschuss bei 15 % also 2.250 Euro – steuerfrei, kein Darlehen.
Was wir als Fachbetrieb übernehmen
Viele Hauseigentümer scheuen den Förderantrag, weil sie den bürokratischen Aufwand fürchten. In der Praxis ist der Prozess überschaubar – aber er erfordert Sorgfalt bei Fristen und Nachweisen. Als zertifizierter Fachbetrieb unterstützen wir Sie dabei: Wir stellen die notwendigen Fachunternehmererklärungen aus, liefern alle relevanten Produktdatenblätter mit den geforderten U-Werten und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Energieberatern in der Region Kempten und dem Allgäu.
💡 Tipp für 2026: Beantragen Sie Förderung lieber ein Mal zu früh als zu spät. BAFA und KfW können Budgets anpassen oder Konditionen ändern. Wer heute plant und beantragt, sichert sich die aktuellen Konditionen – auch wenn die Umsetzung erst in einigen Monaten stattfindet.
Förderberatung inklusive – kein Aufwand für Sie
Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess: von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Fragen Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.
